Verkehrswert, Marktwert und Verkaufspreis: Die Unterschiede einfach erklärt
Verkehrswert, Marktwert, Angebotspreis, Verkaufspreis – diese Begriffe werden ständig durcheinandergeworfen. Dabei meinen sie Unterschiedliches. Wer den Unterschied kennt, setzt seinen Preis souveräner.
Verkehrswert = Marktwert (§ 194 BauGB)
Im deutschen Recht sind Verkehrswert und Marktwert dasselbe. § 194 Baugesetzbuch definiert ihn als den Preis, der zum Bewertungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr am wahrscheinlichsten zu erzielen wäre – ohne ungewöhnliche oder persönliche Umstände.
Der Verkehrswert ist also ein objektivierter, stichtagsbezogener Wert. Er wird in einem Verkehrswertgutachten von einem Sachverständigen ermittelt.
Der Angebotspreis ist Ihre Strategie
Der Angebotspreis ist der Preis, mit dem Sie inserieren. Er liegt oft etwas über dem erwarteten Verkaufspreis, um Verhandlungsspielraum zu lassen – aber nicht so hoch, dass Interessenten abspringen.
Ein zu hoher Angebotspreis ist der häufigste Fehler: Das Objekt bleibt lange am Markt, wird „verbrannt" und am Ende oft unter Wert verkauft.
Der Verkaufspreis ist das Ergebnis
Der Verkaufspreis ist der Betrag, der am Ende tatsächlich im Kaufvertrag steht. Er entsteht aus Angebot, Nachfrage und Verhandlung – und kann je nach Marktlage über oder unter dem rechnerischen Verkehrswert liegen.
Häufige Fragen
Ist der Verkehrswert dasselbe wie der Marktwert?+
Ja. In Deutschland werden die Begriffe Verkehrswert und Marktwert synonym verwendet (§ 194 BauGB). Beide bezeichnen den am Stichtag wahrscheinlich erzielbaren Preis.
Liegt der Verkaufspreis immer beim Verkehrswert?+
Nicht zwingend. Je nach Nachfrage, Verhandlung und Vermarktung kann der tatsächliche Verkaufspreis über oder unter dem rechnerischen Verkehrswert liegen.
Was ist Ihre Immobilie wirklich wert?
Realistische Preisspanne mit Werttreibern, Risiken und Vermarktungsempfehlung – als PDF per E-Mail, ganz ohne Makler-Anrufe.
Bewertung jetzt starten →